Schulordnung

Das Zusammenleben der Menschen erfordert Umsicht, Rücksichtnahme und Höflichkeit. Alle Teilnehmer am Schulleben - Lehrkräfte, Kinder und Eltern - sind daher verpflichtet, durch ihr Verhalten zu einem guten Zusammenleben in der Schule beizutragen. Die folgenden Regeln sollen Kindern, aber auch ihren Eltern helfen, in diesem Sinne zu einem gedeihlichen Miteinander beizutragen.

 

I. Allgemeines

1.

Wir nehmen Rücksicht aufeinander und behandeln andere mit Respekt. Dazu gehören einfache Umgangsformen wie Grüßen, sich bedanken, aber auch sich so zu verhalten, dass andere nicht beim Arbeiten gestört werden. Wir freuen uns über für den Schulalltag angemessene Bekleidung.

2.

Achte auf Sauberkeit – halte deinen Arbeitsplatz ordentlich und wirf Müll in die entsprechenden Mülleimer. Stelle nach Unterrichtsende deinen Stuhl hoch.

3.

Behandle deine Schulsachen und alle Einrichtungsgegenstände der Schule sorgsam. Ausgeliehene Schulbücher brauchen einen Schutzumschlag.

4.

Bring keine gefährlichen oder besonders wertvollen Gegenstände mit in die Schule. Mobiltelefone dürfen ausgeschaltet mitgeführt werden. Das Tragen von Smartwatches ist in den Unterrichtszeiten und Pausen nicht gestattet. Für verloren gegangene Wertsachen haftet die Schule nicht. Wenn du etwas findest, das jemand anderes verloren hat, gib es beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.

II. Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

1.

Es sind immer die Anweisungen der dich beaufsichtigenden Lehrkraft sowie der Hausmeister oder Sekretärin zu befolgen.

2.

a) Halte dich beim Schulweg an die Verkehrsregeln, um sicher in der Schule anzukommen. Wenn deine Eltern dich zur Schule begleiten, verabschiede dich spätestens an der Tür des Schulgebäudes.
b) Fahrräder dürfen - außer beim Fahrradunterricht - nicht auf dem Schulgelände benutzt werden. Sie werden an den Fahrradständern vor der Schule geparkt.
c) Wir freuen uns, wenn du nicht mit dem Auto gebracht wirst. Sollte dies ausnahmsweise doch der Fall sein, bitten wir die Eltern um die im Straßenverkehr angemessene Rücksichtnahme auf Kinder und andere Verkehrsteilnehmer. Die Auffahrt auf den Parkplatz der Schule (auch nur zum Ein- oder Aussteigen) ist ausschließlich dem berechtigten Schulpersonal erlaubt.

3.

Sei pünktlich – du solltest aber nicht mehr als 10 Minuten vor Beginn deiner ersten Unterrichtsstunde zum Schulgebäude kommen, so dass du mit dem Gong das Schulhaus betreten kannst. Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, sollten Eltern, die ihre Kinder morgens zur Schule bringen, das Schulgelände baldmöglichst wieder verlassen.

4.

Während der Pausen darfst du das Schulgelände nicht verlassen. Die Pausen verbringen wir grundsätzlich auf dem Schulhof, wenn nicht die Lehrkraft vor der Pause etwas anderes ansagt (etwa, weil besonders schlechtes Wetter ist). Hilf mit, unser Schulhaus, den Schulhof, die Spielgeräte und die Grünanlagen sauber zu halten. Achte darauf, dass du nichts beschädigst.

5. Um Krankheiten zu vermeiden, musst du auf der Toilette sehr auf Sauberkeit achten. Der Aufenthalt dort sollte nicht länger als notwendig sein. Anschließendes Händewaschen mit Seife ist selbstverständlich. Verlasse die Toilette so, wie du sie gerne vorfinden möchtest.

III. Verhalten in besonderen Räumen

Für den Aufenthalt in der Bibliothek, im Musikzimmer, in der Schulküche, in der Schwimmhalle oder in der Turnhalle gelten besondere Regeln. Diese bespricht die Lehrkraft mit dir.

IV. Unterrichtsversäumnis

Wenn Du nicht in die Schule kommen kannst, weil du krank bist, müssen deine Eltern dich vor Beginn deiner ersten Unterrichtsstunde am besten über die SchulApp abmelden. Für jeden Tag der Abwesenheit muss der Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Wenn du länger als eine Woche fehlst, müssen deine Eltern mit dir zum Arzt gehen und sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen.

V. Fernunterricht

Wenn die Schule anstatt Unterricht in Präsenz Fernunterricht anordnet, ist auch dies Pflichtunterricht.

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Schul- und Hausordnung
Stand: April 2023
Schul-und Hausordnung_04-2023.pdf
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